25. Täterkomponenten Vorleben und persönliche Verhältnisse Der Beschuldigte hat seine Jugendzeit in seinem Elternhaus verbracht. Nach der Lehre als V.________ verliess er das Elternhaus und wohnte vorerst in einer WG, mit Beziehungen zusammen oder im Jahr 2023 für kurze Zeit alleine. Nach seinem Lehrabschluss als V.________ hatte er verschiedene Anstellungen als V.________. Arbeitslos war er lediglich einmal für die Dauer von einem Monat (ab Dezember 2020). Auch versuchte er kurzzeitig einen Quereinstieg als W.___