Die für die versuchte schwere Körperverletzung bei der Rolltreppe als angemessen erachtete Freiheitsstrafe von 18 Monaten ist demnach im Umfang von 9 Monaten an die Einsatzstrafe zu asperieren. Nach dem Gesagten erachtet die Kammer eine vorläufige Freiheitsstrafe von 31 Monaten (22 + 9) als dem Tatverschulden des Beschuldigten angemessen.