Bei Gewaltdelikten spielt das Ausmass bzw. die Intensität der Gewalteinwirkung für die Einordnung der Tatschwere eine erhebliche Rolle. Die Verschuldenseinschätzung wird auch dadurch beeinflusst, ob und inwieweit es dem Opfer möglich ist, sich gegen einen Angriff zu wehren (HANS MATHYS, Leitfaden Strafzumessung, 2. Auflage 2019, N 93 f.). Der Beschuldigte verpasste F.________ kurz nach Beginn einer rund fünfminütigen Auseinandersetzung einen Schlag und Fusstritt. So liess er die zuvor verbale Auseinandersetzung zu einer tätlichen werden. Der Schlag und der Fusstritt kamen für F.______