subjektive Tatschwere Die eventualvorsätzliche Begehung führt zu einer Verschuldensminderung und damit einer Strafreduktion von 4 Monaten. 23.3 Vollendeter Versuch Die hypothetische Strafe für das vollendete Delikt ist unter Berücksichtigung der versuchten Begehung zu reduzieren. Der Umfang der Reduktion der Strafe beim Versuch hängt unter anderem von den tatsächlichen Folgen der Tat und der Nähe des tatbestandsmässigen Erfolgs ab (Urteil des Bundesgerichts 6B_196/2021 vom 25. April 2022 E. 5.4.3.).