___ an der rechten Kiefer-/Gesichtsseite traf. Das zuvor stattgefundene Katz- und Mausspiel wirkt sich verschuldenserhöhend aus. Andererseits ist das ganze Verhalten von F.________ verschuldensmindernd zu berücksichtigen. Er ist dem Beschuldigten nachgelaufen, obwohl dieser ihn zuvor schon geschlagen und getreten hatte. F.________ hat die Auseinandersetzung seinerseits auch nicht sein lassen und wird – in welcher Form auch immer – provoziert haben. Der Tritt des Beschuldigten war nicht von Vornherein geplant. Deutlich verschuldenserhöhend wirkt sich aus, dass der Beschuldigte bei seinem Fusstritt auf seine jahrelange Kampfsporterfahrung zurückgriff, wodurch F.___