Bei Gewaltdelikten spielt das Ausmass bzw. die Intensität der Gewalteinwirkung für die Einordnung der Tatschwere eine erhebliche Rolle. Die Verschuldenseinschätzung wird auch dadurch beeinflusst, ob und inwieweit es dem Opfer möglich ist, sich gegen einen Angriff zu wehren (HANS MATHYS, Leitfaden Strafzumessung, 2. Auflage 2019, N 93 f.). Der Beschuldigte verpasste F.________ am Ende einer rund fünfminütigen Auseinandersetzung, während der es zuvor schon zu gegenseitigen Übergriffen bzw. entsprechenden Versuchen gekommen war, einen gezielten «Roundhousekick», mit dem er F.________ an der rechten Kiefer-/Gesichtsseite traf.