27 Nebst der mehrere Sekunden andauernden Bewusstlosigkeit litt er mehrere Tage unter anhaltenden Schmerzen im Hals- und Nackenbereich. Aufgrund des Schuldspruchs wegen versuchter schwerer Körperverletzung ist das effektive Verletzungsbild jedoch nicht ausschlaggebend. Ins Gewicht fällt vorliegend die Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit bzw. Gesundheit von F.________. Die Verletzungen, die hier im Raum stehen, hätten schwer wiegen können.