_ deswegen nicht würde wehren können. Gerade aufgrund seiner Kampfsporterfahrung drängte sich dem Beschuldigten die Möglichkeit, durch den Fusstritt gegen den Kopf eine schwere Körperverletzung zu verursachen, derart stark auf, dass er nicht darauf vertrauen konnte, F.________ lediglich einen ungefährlichen Fusstritt zuzufügen. Jedenfalls hätte der Fusstritt gegen den Kopf weit gefährlichere Verletzungen als die schliesslich Eingetretenen zur Folge haben können (vgl. dazu oben). Dies nahm der Beschuldigte bei seinem Vorgehen zumindest billigend in Kauf. Subjektiv ist damit mindestens von Eventualvorsatz auszugehen.