Wer einem stehenden Opfer, sei dies auch im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung, einen Fusstritt an den Kopf versetzt, nimmt dadurch in Kauf, dass das Opfer bewusstlos zu Boden fällt. Aufgrund des vorangehenden Geschehens war sich der Beschuldigte zudem seiner Überlegenheit gegenüber F.________ aufgrund seiner Kampfsporterfahrung sowie des Alkoholkonsums von F.________ bewusst; er wusste, dass sich F.________ deswegen nicht würde wehren können.