23 der allgemeinen Lebenserfahrung als auch der hiervor erläuterten bundesgerichtlichen Rechtsprechung. Aufgrund seiner Kampfsporterfahrung wusste der Beschuldigte um die Möglichkeit des Eintritts schwerer Verletzungen durch den Fusstritt, welchen er gegen den Kopf von F.________ ausführte. Dennoch traktierte er zielgerichtet den Kopf von F.________.