__ mehrfach zielgerichtet gegen den Kopfbereich zu treten. Es wäre dem Beschuldigten stets ohne weiteres möglich gewesen, davon zu laufen und sich von der Auseinandersetzung mit F.________ zu distanzieren. Dennoch verblieb der Beschuldigte bewusst in der Auseinandersetzung. Nicht erstellt ist im Übrigen, dass der Beschuldigte die beiden Fusstritte als Reaktion auf einen Angriff durch F.________ ausführte. Ein solcher Angriff stand denn auch nicht unmittelbar bevor. III. Rechtliche Würdigung