21 der Beschuldigte seiner Überlegenheit gegenüber F.________ aufgrund seiner Kampfsporterfahrung sowie des Alkoholkonsums von F.________ bewusst. Er wusste, dass sich F.________ deswegen nicht würde wehren können. Um ca. 22:42:52 Uhr ging der Beschuldigte rasch und mit aggressiver Haltung auf F.________ zu, worauf dieser wenige Schritte rückwärts lief, nur um sogleich wieder strammen Schrittes mit herunterhängenden Armen auf den Beschuldigten zuzulaufen.