Der Beschuldigte verpasste F.________ unvermittelt und ohne weite Ausholbewegung einen geraden Schlag seitlich gegen die linke Kopfseite, sodass dieser das Gewicht verlagern musste. Dann bückte sich F.________, um sein Bier auf den Boden zu stellen, wobei er seinen Kopf etwa auf der Hüfthöhe des Beschuldigten hielt. Gleichzeitig machte der Beschuldigte einen relativ grossen Ausfallschritt nach vorne und trat F.________, als dieser dabei war, sich wieder aufzurichten, mit gestrecktem linken Bein zielgerichtet gegen die rechte Kopfregion.