20 Beschuldigte in Phase 3, wenn er sich nicht überlegen gefühlt hätte, somit offensichtlich nicht für einen solchen Fusstritt entschieden. Die Überlegenheit des Beschuldigten ist gestützt auf die Videoaufnahmen sodann eindeutig, gelingt es F.________ doch offensichtlich weder in der ersten noch in der dritten Phase, dem Schlag und den Fusstritten des Beschuldigten auszuweichen. Spätestens in der Q.________ war dem Beschuldigten zudem bewusst, dass F.________ (mindestens) alkoholisiert war.