Weiter hat der Beschuldigte – danach gefragt, ob ihm (allenfalls aus dem Kampfsport) bewusst gewesen sei, dass solche bewusstlosen Stürze auf den Hinterkopf mit schweren Verletzungen und zum Teil auch tödlich enden können – geantwortet, als er F.________ habe liegen sehen, sei ihm das Schlimmste durch den Kopf gegangen; er habe sich richtig in die Hosen «geschissen». Im Moment des Tritts sei ihm nichts durch den Kopf gegangen. Zuerst Angst. Dann habe er sich bedroht gefühlt, für einen Bruchteil einer Sekunde Erleichterung, dann noch mehr Angst (pag. 49, Z. 295 ff.). Auf Ergänzungsfrage, ob das Schlimmste gewesen sei, dass F.________ hätte tot sein können, antwortete der Beschuldigte (pag.