Ein Wegrennen wäre denn auch nicht nötig gewesen; ein stetes Entfernen vom Geschehen hätte angesichts des deutlich langsameren Schritttempos von F.________ ohne weiteres genügt. 12.7 Innere Vorgänge des Beschuldigten im Besonderen Der Beschuldigte hat selber bestätigt, zu wissen, dass Tritte gegen den Hals mit den Blutbahnen, dem Kehlkopf, der Luftzufuhr und den Halswirbeln genauso wie Tritte gegen den Schädel zu schweren Verletzungen, evtl. auch sekundären Verletzungen durch Probleme in der Blutzufuhr ins Hirn, führen können und auch diese tödlich enden können (pag. 49 f., Z. 309 ff.).