Damit stimmen auch seine Aussagen gegenüber dem damals zuständigen Staatsanwalt, er habe wohl «was soll das, siehst du jetzt?» gesagt (pag. 46, Z. 196) und seine Aussagen anlässlich der Berufungsverhandlung, er habe ihm gesagt, er solle nicht und «Warum hast du nicht aufgehört?» (pag. 464, Z. 31), nicht überein. Der Videoaufnahme ist diesbezüglich zu entnehmen, dass sich der Beschuldigte nur äusserst kurz über F.________ beugte (ca. 22:43:01 Uhr). Ob er ihn – wie dies in den Akten teilweise angedeutet wird (pag.