Deren genaue Dauer ist nicht erkennbar; zu sehen ist aber, dass F.________ sich um ca. 22:43:28 Uhr wieder bewegen konnte. Die Vorinstanz ist gestützt auf die Aussagen des Beschuldigten zum Schluss gekommen, er habe den finalen Tritt gegen den Kopf von Fröhlich in erster Linie mit der Absicht vorgenommen, sich vor einem unmittelbar drohenden erneuten Angriff durch F.________ zu schützen (pag. 355, S. 21 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Dieser Einschätzung kann sich die Kammer nicht anschliessen. Der Beschuldigte hat seinen Fusstritt gezielt an den Kopf/Hals von F.________ gesteuert; eine Körperregion, in die man kaum tritt, wenn man sich lediglich verteidigen möchte.