Um ca. 22:42:52 Uhr ging der Beschuldigte rasch und mit aggressiver Haltung auf F.________ zu, worauf dieser wenige Schritte rückwärts lief, nur um sogleich wieder strammen Schrittes mit herunterhängenden Armen auf den Beschuldigten zuzulaufen (ca. 22:42:55-22:42:58 Uhr). Letzterer hüpfte hierbei leichtfüssig auf den Fussballen rückwärts – was er im Übrigen selber mit seiner Kampfsporterfahrung erklärt (pag. 459, Z. 11 f.) –, wobei er beide Arme angewinkelt auf Brusthöhe hielt. Bereits diese Haltung verdeutlicht dessen Kampfsporterfahrung, woran mit dem um ca. 22:42:59 Uhr folgenden