Er habe F.________ damit in der Hoffnung, dass dann vielleicht diese Selbstsicherheit etwas nütze, zeigen wollen, er solle kommen, sie würden gefilmt und er werde schon sehen (pag. 462, Z. 25 ff.). Diese Aussagen überzeugen nicht. Deutlich wird anhand der Videoaufnahmen, dass er in der Auseinandersetzung verbleiben wollte, und demnach ein Verständnis, wonach F.________ kommen solle, zwar durchaus Sinn macht. Auch der Hinweis des Beschuldigten gegenüber F.________ auf die Kameras lässt sich den Videoaufnahmen entnehmen (Videoaufnahme 1, ca. 22:42:22 Uhr).