Um ca. 22:41:13 Uhr rannte der Beschuldigte aus dem Bereich vor der Rolltreppe in die Richtung des Treffpunkts. Es folgte ein ca. 39 Sekunden dauerndes Katz- und Mausspiel, während dem F.________ dem Beschuldigten beharrlich hinterherging und verbal mit ihm kommunizierte. Der Beschuldigte seinerseits schuf Distanz zwischen sich und F.________, lief ihm aber nicht gänzlich davon, sondern wartete stets, bis F.________ ihm hinterherkam bzw. begab sich – nachdem die Distanz zwischen ihnen grösser geworden war – wieder auf diesen zu. Auch machte der Beschuldigte heranwinkende Handgesten (Videoaufnahme 2, ca. 22:41:13- 22:41:52 Uhr).