15 Schwitzkasten zu nehmen bzw. die Oberhand im Kampf zu gewinnen (Videoaufnahme 1, ca. 22:41:05-22:41:09) und mit der Faust zu schlagen oder mit dem Fuss zu treten, ohne dabei den anderen wirkungsvoll zu treffen (Videoaufnahme 1, ca. 22:40:50, 22:41:00 und 22:41:11 Uhr). Entgegen der Vorinstanz ist auf der Videoaufnahme nicht ersichtlich, dass F.________ den Beschuldigten im Schwitzkasten hatte. Um ca. 22:41:13 Uhr rannte der Beschuldigte aus dem Bereich vor der Rolltreppe in die Richtung des Treffpunkts.