_ liess sich – wie im Nachfolgenden dargelegt wird – erst nach diesem Fusstritt auf die tätliche Auseinandersetzung ein. Auch das Abstellen des Biers spricht angesichts des unmittelbar zuvor erlittenen Faustschlags eher dafür, dass sich F.________ gegen weitere Schläge besser verteidigen wollte. Auch anderweitige Anhaltspunkte, welche einen kurz bevorstehenden tätlichen Angriff von F.________ gegenüber dem Beschuldigten implizieren würden, sind der Videoaufnahme 1 vor dem Schlag und dem Fusstritt nicht zu entnehmen.