Unmittelbar nach der Gewichtsverlagerung bückte sich F.________, um sein Bier abzustellen, wobei er seinen Kopf etwa auf der Hüfthöhe des Beschuldigten hielt (ca. 22:40:48 Uhr). Gleichzeitig machte der Beschuldigte einen relativ grossen Ausfallschritt nach vorne und trat F.________, als dieser dabei war, sich wieder aufzurichten, mit gestrecktem linken Bein zielgerichtet gegen die rechte Kopfregion (ca. 22:40:48- 22:40:49 Uhr). F.________ versuchte hierbei noch, vor dem Fusstritt zurückzuweichen, was ihm indessen nicht gelang. Deutlich wird bei diesem Fusstritt wiederum die Kampfsporterfahrung des Beschuldigten. Dass der Beschuldigte F.________ am Kopf traf, ist eindeutig.