Anhand der Videoaufnahme 1 wird auf jeden Fall deutlich, dass F.________ versucht, den Beschuldigten zurück auf die Rolltreppe zu drängen bzw. ihn nicht aus dem Rolltreppenbereich herauszulassen (ca. 22:40:35 Uhr). In diesem Zeitpunkt ist eine verbale Auseinandersetzung bereits eindeutig erkennbar. Der Beschuldigte bewegt sich frontal auf F.________ zu, bewegt sich so aus dem Rolltreppenbereich und schubst währenddessen F.________ mit ausgestreckten Armen (ca. 22:40:36 Uhr). Ab ca. 22:40:39 Uhr ist zu sehen, wie F.________ auf den Beschuldigten zuging, während letzterer kreisförmig um ihn herumlief, ohne F._____