11 Spontanaussagen gegenüber der Polizei überein, wo er von Faustschlägen gesprochen hat, zum andern wirken sie bagatellisierend. Auch in der nächsten Einvernahme blieb der Beschuldigte dabei: «Was Sie als meinen ersten Faustschlag bezeichnen, sehe ich als ein Wegstossen des Kopfes von F.________ mit der offenen Hand.» (pag. 45, Z. 148-149). An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab er an, als Warnschuss einen Schlag mit der offenen Hand durchgeführt zu haben (pag. 296, Z. 30 f.).