___ (2. Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung) zugeordnet. In der nachfolgenden Beweiswürdigung wird zunächst auf das Aussageverhalten des Beschuldigten und von F.________ eingegangen, worauf das Geschehen in den drei Phasen im Einzelnen sowie die inneren Vorgänge des Beschuldigten im Besonderen beleuchtet werden. Vorab ist sodann festzustellen, dass die Aussagen von O.________ – wie die Vorinstanz erläutert hat (pag. 344, S. 10 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung) – keine Rückschlüsse auf das eigentliche Kerngeschehen zulassen, weshalb sie keinen Eingang in die nachfolgende Beweiswürdigung gefunden haben.