10 wäre, hätte er tatsächlich nur mit dem Beschuldigten sprechen wollen. Der Beschuldigte habe im Rahmen des Geschehens rund um den R.________ im P.________ Bern mehrere «Fluchtversuche» unternommen, indem er zunächst längere Zeit versucht habe, auf Distanz zu gehen und Hilfe zu holen, während F.________ ihn unablässig verfolgt habe. Er habe sich in der Q.________ mit dem Tritt gegen den Kopf von F.________ vor einem unmittelbar drohenden erneuten Angriff durch diesen schützen wollen (pag.