als dies nichts genützt habe, habe er F.________ mit der offenen Hand von sich gestossen, worauf sich dieser allerdings nicht zurückgezogen habe, sondern das Bier auf den Boden gestellt habe. Erst dann habe der Beschuldigte mit mässiger Kraft in die Richtung von F.________ getreten. Letzterer habe beharrlich versucht, sehr nahe an den Beschuldigten heranzukommen, was unnötig gewesen