_, Aufnahmezeit am 1. April 2021 von 22:41:59 bis 22:45:00 (nachfolgend: Videoaufnahme 3). Anlässlich der Berufungsverhandlung wurde der Beschuldigte erneut einvernommen (pag. 450 ff.). Ergänzend ist festzuhalten, dass keine medizinischen Unterlagen vorliegen. Auf die Vorbringen des Beschuldigten und – soweit von Relevanz – auf die Beweismittel wird im Rahmen der nachfolgenden Beweiswürdigung eingegangen.