10. Beweismittel Für die vorhandenen Beweismittel wird zunächst auf die Auflistung der Vorinstanz verwiesen (pag. 343 f., Ziff. III.1.1.2. und Ziff. III.1.1.3. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Wie aus der nachfolgenden Beweiswürdigung hervorgeht, kommt den vorhandenen Videoaufnahmen der Überwachungskameras des P.________ besonderer Beweiswert zu (pag. 78 bzw. 82). Es handelt sich hierbei um folgende Videoaufnahmen, wobei sich der Aufnahmezeitpunkt jeweils überschneidet: - L.___