Bei seinem Schlag und Tritt nahm A.________ zumindest billigend in Kauf, F.________ lebensgefährlich zu verletzen, ein wichtiges Organ zu verstümmeln oder unbrauchbar zu machen, dessen Gesicht arg und bleibend zu entstellen oder eine andere schwere Schädigung des Körpers oder der körperlichen oder geistigen Gesundheit des Opfers zu verursachen (u.a. naheliegende Möglichkeit der Brüche des Schädels mit entsprechenden Blutungen auch im Schädelinnern, Hirnblutungen, schwere Verletzungen der Augen).