8. Vorwurf gemäss Anklageschrift (pag. 228 ff.) Dem Beschuldigten wird zunächst vorgeworfen, sich am 1. April 2021 um ca. 22:40 Uhr in Bern, P.________, am Fuss der Rolltreppe nahe R.________, wie folgt zum Nachteil von F.________ verhalten zu haben: A.________ und F.________ gerieten auf der Rolltreppe beim P.________ in einen Streit, schubsten sich und umkreisten sich, einander zugewandt. F.________ ging dann mit einer Getränkedose in der linken Hand auf A.________ zu. A.________ schlug unvermittelt mit der rechten Faust mit grosser Kraft gegen die linke Kopfseite von F.________. F.________ stolperte nach rechts. Dann bückte F.______