5 2. Herr A.________ schuldig gesprochen wurde der Übertretung des Personenbeförderungsgesetzes, mehrfach begangen, 2.1. am 1. Januar 2021 in Bern, zum Nachteil von G.________, 2.2. am 20. Juli 2021 auf der Strecke zwischen H.________ und I.________, zum Nachteil der J.________; 3. Herr A.________, verurteilt wurde zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00; teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 15. Februar 2021,