ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten; 1.2. wegen 1.2.1. Drohung angeblich begangen am 8. Februar 2021 in Bern, zum Nachteil von E.________; 1.2.2. wegen Tätlichkeiten, angeblich wiederholt begangen am 8. Februar 2021 in Bern, zum Nachteil von E.________; unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten an den Kanton Bern;