III. Der bedingte Vollzug der mit Strafbefehl vom 4.5.2020 auferlegten Geldstrafe sei zu widerrufen, die Strafe sei zu vollziehen, unter Auferlage der Verfahrenskosten an A.________. IV. Im Weiteren sei zu verfügen: Das Honorar der amtlichen Verteidigerin sei gerichtlich zu bestimmen (Art. 135 StPO).