A.________ sei schuldig zu erklären der versuchten schweren Körperverletzung, mehrfach begangen am 1. April 2021 in Bern, zum Nachteil von F.________ und er sei in Anwendung der Art. 22, 40, 43, 46, 47, 122 StGB Art. 422 und Art. 426 SPO zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 32 Monaten, wovon 10 Monate zu vollziehen sind und für 22 Monate der bedingte Vollzug zu gewähren ist, bei einer Probezeit von 3 Jahren; 2. zur Bezahlung der anteilsmässigen erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. einer Gebühr gemäss Art. 21 VKD).