4 2. A.________ schuldig erklärt wurde der Übertretung des Personenbeförderungsgesetzes, mehrfach begangen am 1. Januar 2021 in Bern, zum Nachteil von G.________ und am 20. Mai 2021 zwischen H.________ und I.________, zum Nachteil der J.________, und deswegen zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00 verurteilt wurde. 3. die Zivilklage der K.________ auf den Zivilweg verwiesen wurde. II.