432 ff.). An der Berufungsverhandlung wurde der Beschuldigte einvernommen (pag. 450 ff.). Zudem wurde der Strafbefehl 23 6736 vom 23. Dezember 2023 bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland ediert und zu den Akten erkannt (pag. 474 ff.). 4. Verfahrensleitender Beschluss Mit Blick auf die Beschränkung der Berufung wurde mit Beschluss vom 12. Mai 2023 festgestellt, dass das Urteil der Vorinstanz teilweise in Rechtskraft erwachsen ist. Sodann wurde die K.________ als Straf- und Zivilklägerin ohne Kosten- und Entschädigungsfolgen aus dem Verfahren entlassen (pag. 396 ff.).