3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurden ein Strafregisterauszug, datierend vom 10. Januar 2024 (pag. 427 ff.), und ein Leumundsbericht samt Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse über den Beschuldigten, datierend vom 3. bzw. 8. Januar 2024 (pag. 421 ff.), eingeholt. Weiter wurden die Akten des bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland hängigen Strafverfahrens 23 6736 wegen Sachbeschädigung ediert. Von Seiten der Verteidigung wurden mit Eingabe vom 17. Januar 2024 weitere Unterlagen eingereicht (pag. 432 ff.).