Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit CHF 9'137.25. VI. Die Zivilklage der K.________ wird auf den Zivilweg verwiesen (Art. 126 Abs. 2 Bst. a StPO). VII. [Eröffnungs- und Mitteilungsformel] Dieses Urteil wurde am 22. Februar 2023 wie folgt berichtigt (Korrektur kursiv hervorgehoben; pag. 371): […] III. A.________ wird hingegen schuldig erklärt: der Übertretung des Personenbeförderungsgesetzes, mehrfach begangen am - […]