1. zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 15. Februar 2021. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf drei Tage festgesetzt. 2. zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 200.00 (vgl. Ziff. IV). Ohne schriftliche Begründung betragen die Verfahrenskosten CHF 150.00. 2 IV. 1. Die Verfahrenskosten werden wie folgt bestimmt: