1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Bern-Mittelland (Kollegialgericht; nachfolgend: Vorinstanz) erkannte mit Urteil vom 18. August 2022 (pag. 324 ff.; Hervorhebungen im Original): I. Das Strafverfahren gegen A.________ wird eingestellt 1. wegen Übertretung des Personenbeförderungsgesetzes, angeblich mehrfach begangen am 3. Mai 2021 und am 20. Juli 2021 in C.________, zum Nachteil der D.________ (AKS Ziff. I.4), ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten; 2. wegen