4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Anschlussberufungsführer, a.v.d. Fürsprecher Dr. B.________ - der Strafklägerin/Anschlussberufungsführerin, a.v.d. Fürsprecherin D.________ - Fürsprecher F.________ (auszugsweise Ziff. III.2.) - der Generalstaatsanwaltschaft/Berufungsführerin Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (Urteil mit Begründung, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (BVD; Dispositiv unverzüglich, vorab per Fax;