Der Kanton Bern entschädigt Fürsprecher Dr. B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 11'524.20. A.________ hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).