Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 20. Dezember 2022 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als der Beschuldigte im Zivilpunkt zur Bezahlung von CHF 7'500.00 Genugtuung zuzüglich 5 % Zins seit dem 5. Juni 2020 an C.________ verurteilt wurde. II. A.________ wird schuldig erklärt: der Schändung und Vergewaltigung, begangen am 5. Juni 2020 in Bern zum Nachteil von C.________ und in Anwendung der Art. 40, 47, 49 Abs. 1, 190 Abs. 1, 191 StGB Art. 426 Abs. 1 und 4, Art. 428 Abs. 1 und 3 StPO verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten.