58 29. Biometrisch erkennungsdienstliche Daten Die im Zusammenhang mit den Sexualdelikten erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN .________) sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist zu löschen (20 Jahre; Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB i.V.m. Art. 261 Abs. 1 StPO und Art. 16 Abs. 2 Bst. b DNA-ProfilG). 59 VII. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I.