28. Erstellung und Löschung DNA-Profil Vom Beschuldigten wurde kein DNA-Profil erstellt, sondern lediglich erkennungsdienstliche Daten erfasst. Das Gericht kann in seinem Urteil anordnen, dass von einer wegen eines Verbrechens oder Vergehens verurteilten Person eine Probe genommen und ein DNA- Profil erstellt wird, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte anzunehmen ist, die verurteilte Person könne weitere Verbrechen oder Vergehen begehen (Art. 257 StPO). Gestützt auf Art. 257 StPO ist vom Beschuldigten ein DNA-Profil zu erstellen;