In seiner aktuellen Version sieht Art. 135 Abs. 4 StPO nur noch die Rückzahlungspflicht an den Kanton vor. 27.1 Amtliche Verteidigung des Beschuldigten In erster Instanz, Fürsprecher F.________ Mit Verfügung vom 15. Oktober 2020 setzte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland Fürsprecher F.________ mit Wirkung ab dem 14. Oktober 2020 als amtlichen Verteidiger des Beschuldigten ein (pag. 122 f.). Am 23. November 2020 wiederrief die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland das amtliche Mandat und legte das amtliche Honorar von Fürsprecher F.________ fest (pag. 137 ff.). Das amtliche Honorar von Fürsprecher F.___