25. Retrospektive Konkurrenz Vorliegend stellt sich die Frage, wie mit der zwischenzeitlich für das neue Delikt ausgesprochenen Massnahme umzugehen ist. In den Parteianträgen vor der Vorinstanz wie auch vor der Kammer finden sich Anträge auf Bildung einer Zusatzstrafe zum genannten Urteil sowie auf Anrechnung der laufenden Massnahme an die Freiheitsstrafe. Hat das Gericht eine Tat zu beurteilen, die der Täter begangen hat, bevor er wegen einer andern Tat verurteilt worden ist, so hat es eine Zusatzstrafe auszusprechen.